Institutionelles Schutzkonzept

Im Jahr 2023 haben wir ein institutionelles Schutzkonzept für unsere Seelsorgeeinheit Zwiefalter Alb erarbeitet und erstellt.

Dieses wurde am 27.09.2023 dem gemeinsamen Ausschuss vorgestellt und von diesem befürwortet und einstimmig beschlossen.

 

Warum ein Schutzkonzept?

Es geht um den Schutz der Kinder und Jugendlichen bzw. der schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor Gewalt und sexuellem Missbrauch. Sie sind uns anvertraut und haben das Recht, hier einen Ort vorzufinden, an dem sie vor Übergriffen geschützt werden. Wir haben in den letzten Jahren schmerzhaft gelernt, dass wir mit der Realität von sexuellem Missbrauch durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende rechnen müssen – auch hier in unserer Diözese.

Die öffentliche Aufdeckung der kirchlichen Missbrauchsfälle seit 2010 führte zu einem breiten gesellschaftlichen Prozess, der innerhalb der Kirche ebenso wie in Staat und Gesellschaft vielfältige Aktivitäten ausgelöst hat. Eine Leitfrage dabei ist, wie sexueller Missbrauch in der Zukunft besser verhindert werden kann.

Da die Täter und Täterinnen in der Regel sehr manipulativ vorgehen und ihre Opfer zum Schweigen bringen, sind verschiedene Maßnahmen nötig, um ihren kriminellen Absichten zu begegnen. Denn: Missbrauchstäter machen sich in Organisationen oft „unersetzlich“ und bauen zunächst scheinbar liebevolle Beziehungen zu Schutzbefohlenen auf, die sie dann zunehmend für ihre sexuellen Machtbedürfnisse missbrauchen. Wir signalisieren diesen Menschen mit unseren Maßnahmen: Bei uns ist kein Raum für Missbrauch, und Opfer finden bei uns Unterstützung.

Die verschiedenen Maßnahmen haben wir im „institutionellen Schutzkonzept“ für unsere Kirchengemeinde/Seelsorgeeinheit zusammengefasst und aufeinander abgestimmt.

 

Schutzkonzept der Seelsorgeeinheit Zwiefalter Alb

Verhaltenskodex

Selbstauskunftserklärung

 

Anlagen:

Checkliste der Aufgaben und Schritte bei der Erarbeitung des Schutzkonzepts

Ampel - Handreichung zur Einordnung ehrenamtlicher Tätigkeiten

Wer ist verpflichtet zur welcher Fortbildung

10 gute Gründe für eine Präventionsfortbildung!

Grundregeln im Verdachtsfall